Allgemeine Leistungen

Vollstationäre Pflege
Unter der vollstationären Pflege versteht man den dauerhaften Verbleib der pflegebedürftigen Personen in einem Pflegeheim unter Aufgabe der eigenen Häuslichkeit.
Es wird ein Heimvertrag zwischem dem Haus und dem Bewohner geschlossen, der jederzeit mit einer Frist kündbar ist.

Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Hierbei richtet sich die Dauer der Verhinderungspflege nach dem Pflegegrad.
Die Pflegekassen übernehmen hierfür einen Betrag von bis zu 1.612 € je Kalenderjahr für den pflegebedingten Kostenanteil der Verhinderungspflege.

Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftien Person in einer vollstationären Einrichtung. Hierbei richtet sich die Dauer der Kurzzeitpflege ebenso nach dem Pflegegrad.
Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers.
Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.